Mini-Jobs praxisnaher und gerechter gestalten

Datum des Artikels 30.04.2019
Pressemitteilung

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) der CDU Schleswig-Holstein will die Bedingungen für geringfügig Beschäftigte verbessern.

Beim Landesmittelstandstag wurde ein Antrag an die Landes- und Bundespolitk beschlossen, die Entgeltgrenze für Mini-Jobs auf € 500,- zu erhöhen und zukünftig im selben Maße wie den Mindestlohn zu steigern. Gleichzeitig soll jede(r) geringfügig Beschäftigte den maximalen Monatsbetrag auf mehrere Arbeitgeber aufteilen können. „Die Entscheidung eines Menschen, eine Arbeit im Rahmen einer sogenannten geringfügigen Beschäftigung („Mini-Job“) aufzunehmen sind sehr vielfältig und meistens in der konkreten persönlichen Lebenssituation des Menschen begründet“, so der MIT-Landesvorsitzende Stefan Lange.

Ob Schüler- oder Studentenjob, eine Vergütung für eine Tätigkeit im Hobbybereich, die flexible Möglichkeit etwas zum Familieneinkommen beizutragen oder auch der Wunsch, sich etwas Besonderes leisten zu können: In den meisten Fällen wird der Mini Job bewusst als flexible und einfache Möglichkeit gesehen, einen Zuverdienst zu dem regulären Einkommen zu ermöglichen und ist deswegen auch überwiegend kein Bestandteil einer sogenannten prekären Beschäftigung.

Die Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung beträgt seit dem 01.01.2013 € 450,- pro Monat. Seit der Einführung des Mindestlohns in 2015 ist dieser auch als Mindeststundenvergütung für geringfügig Beschäftigte vorgeschrieben. Während die Entgeltgrenze von € 450,- seit dem Jahr 2013 unverändert besteht, wurde der Mindestlohn von € 8,50 in 2015 auf nunmehr € 9,19 festgesetzt und wird ab 2020 auf € 9,35 erhöht. Faktisch wird dadurch die maximal mögliche gesetzeskonforme Beschäftigungszeit des Arbeitnehmers jedes Jahr reduziert. "Diese Regelung, dass jährlich ein neues minutengenaues Austarieren der monatlichen Arbeitsstunden erfolgen muss, ist praxisuntauglich und völlig realitätsfern", so Lange weiter.

Eine Erhöhung der Entgeltgrenze auf € 500,- würde nicht nur der bisherigen Mindestlohnentwicklung Rechnung tragen, sondern wäre für Menschen in diesen Beschäftigungsverhältnissen auch eine gerechte Anpassung an die seitdem gestiegenen Lebenshaltungskosten.